Häufige Fragen

Fragen zur häuslichen Pflege

Die häusliche, professionelle Pflege unterstützt die Patienten in den alltäglichen Dingen des Lebens sowie bei der persönlichen Pflege und gewährleistet damit den Verbleib im eigenen Zuhause.

Eine Pflegestufe kann durch Ihren Pflegedienst beantragt werden oder Sie wenden sich direkt an Ihre Krankenkasse. In beiden Fällen wird Sie der Medizinische Dienst (MDK) der Krankenversicherung aufsuchen um bei einem Termin bei Ihnen zu Hause Ihren Pflegegrad zu ermitteln. Spätestens fünf Wochen nach diesem Untersuchungstermin wird Ihnen die Entscheidung der zuständigen Pflegekasse schriftlich mitgeteilt.

Bei Bedarf betreuen wir Sie rund um die Uhr – die Anzahl unserer Einsätze ist nicht begrenzt. Allerdings wird die Pflegekasse die Kosten nur für die Einsätze entsprechend Ihrer Pflegestufe übernehmen – darüber hinaus gehende Besuche müssen Sie privat finanzieren.

Auch unsere Mitarbeiter fahren in den Urlaub, werden krank oder unterliegen nötigen Schichtplanänderungen. Dann kann es vorkommen, dass Sie von einer anderen Pflegekraft unseres Teams betreut werden. In der Regel achten wir aber sehr darauf, dass Sie möglichst immer von den Ihnen bekannten Personen versorgt werden.

Wenn Sie unsere Hilfe zeitweise nicht benötigen oder sogar die Hilfe für den nächsten Tag absagen möchten, können Sie uns jederzeit kontaktieren. Es werden nur die tatsächlich erbrachten Leistungen abgerechnet.

Fragen zur Finanzierung

Die Behandlungspflege wird über die Krankenkasse abgerechnet. Sie bekommen eine ärztliche Verordnung vom behandelnden Arzt für häusliche Krankenpflege. In dieser Verordnung wird die geleistete Behandlungspflege angeordnet und vom Pflegedienst geleistet. Am Ende des Monats rechnet der Pflegedienst mit Ihrer Krankenkasse automatisch ab.

Die Grundpflege wird je nach Pflegegrad über die Pflegekasse abgerechnet. Bei Patienten, die keinen Pflegegrad haben, werden die Leistungen privat in Rechnung gestellt. Je nach der wirtschaftlichen Situation kann auch ein Antrag beim Sozialamt gestellt werden, um eine Kostenübernahme zu beantragen. Für weitere Informationen wenden Sie sich bitte an uns.

Um Ihnen eine Kostenübersicht für privat zu finanzierende Leistungen zu erstellen, verschaffen wir uns bei einem Erstgespräch ein Bild über Ihre Situation und Ihre Wünsche. Basierend darauf erhalten Sie von uns einen unverbindlichen Kostenvoranschlag. Sollten wir im Rahmen dieses Kostenvoranschlages für Sie tätig werden, erhalten Sie jeweils zum Monatsende unsere entsprechende Rechnung.